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Andreas B.

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Andreas B.

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Beitrag 7065919 [Alter Beitrag07. August 2009 um 22:38]

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Heute (einen Tag vor dem Veranstaltungstermin) erhielt ich kurz vor Ladenschluss
des Ordnungsamtes noch ein Fax von diesem.
Die Mitteilung darin kurz und knapp, mein Antrag wurde abgelehnt,
Begründung: im Moment zu hohe Waldbrandgefahr...
Ich wies telefonisch darauf hin das dieses kleine Klasse II Feuerwerk auf einer
abgemähten Rasenfläche von ca.50 x 100 Meter in einem Wohngebiet stattfinden soll
und das sich im Umkreis von 200 Metern keine Gebäude befinden.
Außerdem stehen Feuerlöscher und Wasserschlauch bereit.
Bis zum nächsten Waldstück ist es übrigens ca. 5000 Meter Luftlinie!

Aber das interessierte das Ordnungsamt nicht, Vorschrift ist schließlich Vorschriftmad !

Super, Ordnungsämter haben die Macht einfach kurzerhand alles zu verbieten, weiter so und Gute Nacht Deutschlandmad !

Andreas

PS. Natürlich habe ich daraufhin jetzt 4 Wochen Einspruchsrecht, was für ein Hohn...mad !

Geändert von Andreas B. am 07. August 2009 um 22:43


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MikeHB

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Beitrag 7065921 [Alter Beitrag07. August 2009 um 23:03]

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FACHBESCHWERDE

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Beitrag 7067914 [Alter Beitrag09. August 2009 um 21:31]

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Zitat:
Original geschrieben von MikeHB

FACHBESCHWERDE



Ja, das erachte ich jetzt auch für Notwendig!

Alleine schon deshalb weil an dem besagten Abend merkwürdigerweise in 500 Meter Entfernung
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr ein großes Höhenfeuerwerk stattgefunden hatmad !!!

Wie muss so eine Fachbeschwerde richtig formuliert werden und wo muss diese hingesendet
werden?

Andreas

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MikeHB

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Beitrag 7067917 [Alter Beitrag09. August 2009 um 23:09]

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Quelle: Wikipedia

Zitat:
Die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich an den Vorgesetzten oder die Aufsichtsbehörde die die Fachaufsicht haben. Dies können z. B. Behörden des Kreises sein, die unter bestimmten Voraussetzungen die Fachaufsicht über bestimmte Behörden der Gemeinden haben. Dies kann auch bei Behörden des Landes über Behörden der Regierungspräsidien, kreisfreien Städte oder Landkreise sein. Mit der Fachaufsichtsbeschwerde soll erreicht werden, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten in einem Einzelfall ändert, und damit dem Beschwerdeführer nachgibt. Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung muss die Fachaufsichtsbehörde offiziell nicht geben aber üblicherweise erfolgt diese aus dem Selbstverständnis als transparenter Dienstleister für Bürger und Gesellschaft. Die Fachaufsichtsbeschwerde gehört neben der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Petition im engeren Sinne zu den Petitionen im weiteren Sinne.



Viel Glück dabei.
Michael

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Beitrag 7069909 [Alter Beitrag13. August 2009 um 20:46]

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Macht den Bürgermeister und den Cheffe vom Ordnungsamt
zum Ehrengast. Das sind auch nur Menschen und freuen sich über etwas Freizeit
und viel weniger unnützer Bürokratie im Hobbybereich.

Geändert von Lavalle am 13. August 2009 um 20:47


Wer Wahrheit in Tücher wickelt
wird sie irgendwann nicht mehr erkennen.

Andreas B.

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Beitrag 7069926 [Alter Beitrag13. August 2009 um 23:00]

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Hallo Lavalle,

bitte hier nichts verwechseln, es handelt sich bei der hier von mir beschriebenen Angelegenheit
um ein rein privates kleines Klasse II Feuerwerk anlässlich einen 70. Geburtstages.
Das hat mit Flugtagen nichts zu tun!
Ich wollte nur mal fragen ob andere bei solchen kleinen Veranstaltungen schon mit ähnlichen
Schwierigkeiten kämpfen mussten!?


Andreas

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Beitrag 7069935 [Alter Beitrag14. August 2009 um 10:33]

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Also bei uns in Österreich ist das zum Glück einfacher.

Klasse II Feuerwerk innerhalb des Ortsgebietes muss nur der Bürgermeister sein OK geben.

Klasse III und IV muss angesucht werden. Da kommen dann die Herren und Damen sich den Abbrandplatz anschaun und schreiben einem Feuerlöscher die Feuerwehr und so weiter vor. Aber ansich dürfen diese ein Ansuchen auf Abbrand eines Feuerwerks nicht ablehnen es sei denn es gibt Gefahrpotential in der Nähe. Vor 22 Uhr ist bei uns auch meistens der Fall.

Wie es bei Klasse II mit den Kosten aussieht weiß ich aber nicht.

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Beitrag 7069937 [Alter Beitrag14. August 2009 um 11:09]

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@ Andreas

uiuiui... wer viel fragt?
IMHO ist nur der Verkauf (und nicht der Abbrand) für so ein Kleinzeugs
auf den Zeitraum um Silvester beschränkt.
Bei uns lassen im Sommer ab und zu nachts
einige Camper an den Seen die Sau raus.
Beschwert hat sich noch niemand,
im Gegenteil, man fand es bis 22h unterhaltsam.
Wenn Du allerdings schlafende Hunde geweckt hast - shit.

VG
Rainer



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Beitrag 7069938 [Alter Beitrag14. August 2009 um 11:15]

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Echt passiert:
Wir hatten ein Feuerwerk Klasse IV. Angemeldet und alles ok.

Die Leute schauen zu, sind begeistert und applaudieren. Nach dem Feuerwerk nehmen sie das Telefon und rufen die Polizei.


Also es sind nicht nur die SChlafenden Hunde!

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Beitrag 7069939 [Alter Beitrag14. August 2009 um 11:17]

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> IMHO ist nur der Verkauf (und nicht der Abbrand) für so ein Kleinzeugs auf den Zeitraum um Silvester beschränkt.

Falsch. Klasse II darf nur um Silvester herum gekauft und ohne besondere Genehmigung verwendet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk#Nationale_Rechtslage_f.C3.BCr_Privatpersonen

Das hatten wir aber schon mal, glaube ich.

Oliver
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