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Lightning_Man

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Beitrag 7181913 [Alter Beitrag03. April 2010 um 13:29]

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Hi Andreas,


Einige Autotuning Firmen sind dabei N²O mit TÜV Zulassung zu
beantragen. SWIW sind da auch schon einige Erfolge zu vermelden.
Wenn sich daß Ganze durchsetzt, müssen die ja auch an die
"normale" ;o)) Bevölkerung N²O liefern. Gesetzlich gesehen muß
dieses vergalltes N²O sein (also mit SO² versetzt), damit das
Betäubungsgesetzt nicht greift. Es wird also irgendwo eine Quelle
dafür geben. Der Preis wird sich sicherlich nach der Verfügbarkeit
richten. In der Tuningszene wird in der Regel mit 10lb. Flaschen
(also 5kg) gearbeitet. Wir müssen halt nur noch ein wenig Geduld
haben big grin



viele internette Grüße,

Reinhard

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Neil

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Neil

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Beitrag 7181916 [Alter Beitrag03. April 2010 um 18:20]

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Hi,

es ist doch aber so, das man reinstes N2O im Supermarkt kaufen kann. Die Menge reicht sogar fürs betäuben. Daher zieht das mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht. Es ist so, das sich die Händler freiwillig limitieren mit der Abgabe an Privatpersonen ohne ersichtlichen Grund. Warum das so ist kann man bei dem IGV hier nachlesen. Auf der letzten Seite der letzte Punkt gibt Klarheit.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Lightning_Man

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Beitrag 7182904 [Alter Beitrag04. April 2010 um 21:02]

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Hi Neil,

Zitat:
Original geschrieben von Neil

Hi,

es ist doch aber so, das man reinstes N2O im Supermarkt kaufen kann. Die Menge reicht sogar fürs betäuben. Daher zieht das mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht.

Gruß

Neil




Das liegt einzig und alleine daran, daß die Sahne "kaputt gehen" würde, wenn man
dort SO² besetzt. Der Zusammenhnag Logik und Gesetz ist nicht immer gegeben big grin

Fakt ist (bin selber u.a. Gashändler), daß nicht vergalltes N²0 nicht an Privatpersonen
verkauft werden darf. Ich muß sogar darüber Buch führen, weil das Zeug eine
Chargennummer hat (med. eben) und wenn die Flasche innerhalb von 2 Jahren nicht
wieder im Füllwerk ist, gibt es eine Menge Fragen.

viele internette Grüße,

Reinhard

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Andreas B.

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Beitrag 7182905 [Alter Beitrag04. April 2010 um 22:30]

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Zitat:
Original geschrieben von Lightning_Man

Fakt ist (bin selber u.a. Gashändler), daß nicht vergalltes N²0 nicht an Privatpersonen
verkauft werden darf. Ich muß sogar darüber Buch führen, weil das Zeug eine
Chargennummer hat (med. eben) und wenn die Flasche innerhalb von 2 Jahren nicht
wieder im Füllwerk ist, gibt es eine Menge Fragen.



Hallo Reinhard,

bestände aber jetzt mal grundsätzlich die Möglichkeit, das du als Gashändler mir eine 10lb/5Kg
Flasche verkaufen würdest wenn ich den Nachweis bringe das ich in einem Modellraketenverein
organisiert bin und das Lachgas ausschließlich für Hybridmotoren verwenden werde.
Meinetwegen kann darüber ja auch Buch geführt werden, ich habe damit kein Problem!

Welche besonderen Anforderungen gebe es dann eigendlich an die Lagerung einer 10lb/5kg
Lachgas Flasche?

Gruss Andreas




Geändert von Andreas B. am 04. April 2010 um 22:36


Nicht quatschen, machen ;-)!

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Felix N

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Beitrag 7183918 [Alter Beitrag06. April 2010 um 11:31]

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Moin zusammen,

also laut dem Vertreter von Air Liquide mit dem ich telefoniert habe, ist die Abgabe an Privatpersonen nach ausfüllen einer Endverbleibserklärung kein Problem...
Ich habe Air Liquide dann allerdings nicht weiter verfolgt, da die 10l Flasche mit 132Euro doch wesentlich teuer ist als bei der Westfalen AG mit 85Euro. ( bei Westfalen ist das N2O allerdings nur 98%ig, das von Air Liquide 99.5%ig, aber das ist für unsere Zwecke ja unerheblich).

Die Westfalen AG liefert aber leider nur an Vereine und Firmen.

@ Andreas: Kontaktiere mal Roman, der hat damals auch über die AGM bei Westfalen bestellt, das dürfte für dich dann ja auch kein Problem sein.

Gruß
Felix

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Bucho

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Beitrag 7183931 [Alter Beitrag07. April 2010 um 08:34]

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Bei der ERIG bestellen wir auch bei Westfalen AG. Das Gute ist, dass die TU Braunschweig bei der wir angesiedelt sind, einen Rahmenvertrag mit Westfalen hat. Als Verein ist es wie gesagt kein Problem, aber vielleicht kann man sich ja auch mit Vereinen absprechen bei einem Starttag gemeinsam N2O zu verwenden, ähnlich wie mit einem T2-Paten eine T2-Rakete zu starten, wenn man selber keinen Schein hat.

Gruß

Per Aspera ad Astra
Lightning_Man

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Beitrag 7183932 [Alter Beitrag07. April 2010 um 09:08]

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Moin Andreas,


Sorry, für die späte Rückmeldung.

> bestände aber jetzt mal grundsätzlich die Möglichkeit, das du als Gashändler mir eine 10lb/5Kg
> Flasche verkaufen würdest wenn ich den Nachweis bringe das ich in einem Modellraketenverein
> organisiert bin und das Lachgas ausschließlich für Hybridmotoren verwenden werde.

Nein, (z.Z.) leider nicht, da es sich hierbei um 99,9% reines N20 handelt. Also für
med. Zwecke. Eine Vereinszusammengehörigkeit reicht da nicht. Das darf ich nur
an Firmen (ZA, Tierartzt,etc) oder Institute (Uni, etc) verkaufen. Mein Lieferant
ist Tyczka. Westfalengas hatte mal vergalltes N20. Ob das immer noch so ist,
weiß ich leider nicht. Sollte sich die Sache mit der Autotuningszene durchsetzen
(also legaler Powerboost mit N²O), war Tyczka bereit vergalltes N²O herzustellen.
Das darf ich dann wiederum an Privatpersonen verkaufen. Da wird (die Anfrage
bzw. das Gespräch mit meinem Lieferanten liegt so ca 6-8 Monate zurück)
auch keine Endverbleibserklärung benötigt.

>Welche besonderen Anforderungen gebe es dann eigendlich an die Lagerung einer
>10lb/5kg Lachgas Flasche?

Im Prinzip keine. Wir, als Händler, müssen sie räumlich getrennt von Brenngasen
(Propan C2H2, etc) wegen der Brandgefahr aufbewahren. Bei Gasflaschen
(allgemein) gibt es nur zwei Dinge, auf die man achten muss. Einmal der TÜV
(in der Regel 10 Jahre). Ist der abgelaufen, fallen je nach Lieferant zwischen
30 und 100 Euro an TÜV Gebühr an. Das zweite ist die Gefahr, die von einer
Flasche ohne Kappe ausgeht. Befindet sich die Stahlkappe auf der Flasche,
ist sie nahezu unzerstörbar. Sobald die Kappe (zur Nutzung) entfernt ist, ist
das Entnahmeventil die Schwachstelle. Fällt die Pulle unglücklich um und das
Ventil bricht ab, hat man eine "Rakete" mit zwischen 50 bar (N2O) und 300
bar (z.B. O²). Durch die Masse und die "Antriebs"kraft marschiert Dir so eine
Flasche locker durch eine 30 cm Betonwand. Natürlich, wie auch bei Sauerstoff,
darf kein Öl oder Fett an oder um die Amaturen benutzt werden. Aber das
gilt ja auch für den Motor big grin

viele internette Grüße,

Reinhard

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Galumbo

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Beitrag 7183936 [Alter Beitrag07. April 2010 um 09:46]

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Ich habe eine Frage zu dem vergallten Gas: Wie viel % SO² wird in der Regel beigemischt?
Neil

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Neil

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Beitrag 7183938 [Alter Beitrag07. April 2010 um 10:37]

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Hi,

die meisten Gasehersteller bieten Datenblätter zu ihren Produkten als Download im Internet an. Da findest du dann die Zusammensetzung der gase. Neben dem eigentlichen Gas findet man da noch vieles andere. So ist z.B. das N2O für die Lebensmittelindustrie das reinste weil die Produkte dort z.B. auf CO2 ganz schlecht reagieren.

Zu der Lagerung. Ich habe meine Flasche immer mit Kappe gelagert. die Flasche mit Kappe wirkt so massiv, das einem das Ventil wirklich sehr zart vor kommt. Es bietet sich immer an die Flasche senkrecht zu lagern und diese mit einer Kette oder vergleichbaren an der Wand gegen umfallen zu sichern. Wenn dann mal das Ventil (warum auch immer) versagt und die Flasche zum Motor wird, dann schiebt die gegen den Boden. Liegend wird die immer den Weg Richtung Wand finden.
Es sollte auch überlegt werden wie gut der Raum gelüftet ist. Kann sich dort langsam austretendes Gas sammeln?

Gruß

Neil

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Beniko

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Beitrag 7183939 [Alter Beitrag07. April 2010 um 10:52]

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Hi,
ob sich Gas am Boden sammelt, hängt vom spez. Gewicht des Gases ab, daß CO2 und Azetylen schwerer sind als Luft, weiß ich - aber bei N2O weiß ich es nicht.

M. f. G.
Benedikt
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