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Ich...
...habe bereits eine Herstell-Erlaubnis.
...bin derzeit dabei, eine Erlaubnis zu erlangen.
...hätte Interesse an einer Erlaubnis
...wüsste nicht, wofür ich eine Erlaubnis bräuchte
...brauche keine Herstell-Erlaubnis

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osmadie

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osmadie

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Beitrag 7277918 [Alter Beitrag08. Dezember 2010 um 18:34]

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Hi Louis,

diese Forderung gilt im Gesetz nur für gewerbliche Hersteller. Für Hersteller nach §27 wird diese Forderung explizit herausgenommen.

Ob ein zuständiger Beamter das im Rahmen von Auflagen trotzdem fordern darf, weiß ich nicht. In dem Fall wären die Anforderungen an die Herstellungsstätte auf jeden Fall verhandelbar.

Gruß
Oliver

Der erste Schluck aus dem Becher der Wissenschaft führt zum Atheismus, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott.
Werner Heisenberg
Neil

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Beitrag 7277921 [Alter Beitrag08. Dezember 2010 um 19:26]

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Hi,

was würde den in etwa an Anforderungen auf uns warten? Was für ein Wissen muss man sich erwerben?

Gruß

Neil

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osmadie

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Beitrag 7277925 [Alter Beitrag08. Dezember 2010 um 20:22]

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Das Problem ist der Nachweis der Fachkunde. Für den T2-Schein gibt es ja Lehrgänge. Soetwas müssten wir für eine Herstellerlaubnis selbst ins Leben rufen. Also einen Lehrgang ausarbeiten, der staatlich anerkannt werden kann.

Themen des Lehrgangs könnten sein:
- Sprengstoffgesetz
- Transport-Recht
- Unfallverhütung / Stand der Technik
- Chemikalien, Pyrotechnik
- Raketentreibstoffe, Prüfmethoden
- Ein bißchen Motor-Theorie

Gruß
Oliver

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Beitrag 7277927 [Alter Beitrag08. Dezember 2010 um 21:03]

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Hallo zusammen,

mit gehts es wie Oli A..
Allerdings weiß ich, dass ich in nächster Zeit weder das Geld noch die Zeit haben werde, aber das grundsätzliche Interesse besteht.

Gruß
Felix

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Lschreyer

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Beitrag 7278900 [Alter Beitrag09. Dezember 2010 um 08:22]

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Evtl. läuft das auch mit einer Pyrotechniker-Ausbildung? Vielleicht kann man das ja so drehen, dass man die ohne die ganzen Scheine machen darf, danach den Hersteller-Schein machen und das ganze dann auf Raketenmotoren beschränken, also das Abbrennen und Verwenden von Klasse IV ausschließen. Nur mal so eine Idee. Hersteller-Lehrgänge gibts doch auch für Pyrotechniker oder?

Louis

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Beitrag 7278901 [Alter Beitrag09. Dezember 2010 um 09:14]

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Hi,

bei Louis Beitrag kam mir die Frage, was man denn alles selber herstellen möchte?
1. Treibstoff auf welcher Basis?
2. Anzündladungen?
3. Schwarzpulver?

Die Frage die dann darauf aufbaut, wo bekommt man die Rohstoffe her? Der Einkauf von N2O gestaltet sich ja schon schwierig. Wie wird es dann erst mit den Rohstoffen sein für Motoren? Viele Händler von solchen Rohstoffen verkaufen nur an Firmen. Müsste sich dann ein Raketenhändler bereit erklären die Rohstoffe in sein Programm aufzunehmen?

Gruß

Neil

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srrocketry

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Beitrag 7278902 [Alter Beitrag09. Dezember 2010 um 10:31]

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Wäre Super wenn jemand der so einen Schein besitzt
mal schreiben könnte wie die Erlaubnis aussieht,
bzw. welche Beschränkungen und Auflagen sie enthält.

Ich bräuchte die Erlaubnis zum abändern eines Treibsatzes,
so dass er in mein selbstgefertigtes Casing passt.

Auch interessant wären für mich die Candy Motoren...


Grüße, Markus
PyroHunter

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Beitrag 7278903 [Alter Beitrag09. Dezember 2010 um 13:48]

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Mit einen kl4 schein wird es nicht so leicht. Wenn man den so drehen wurde das es nur für Treibsätze ist haben wir den T2 wink .

(Hoffe ich rede jetzt nicht soviel müll. Habe es so noch in Erinnerung)

Soein Kurs zum Hersteller schein bietet doch die Berufsgenossenschaft an wenn man so im Chemie Bereich ist oder? Es ist ja so direkt gar nicht auf Pyrotechnik bezogen sondern auf den Umgang mit Gefahrenstoffren.


Die Chemikalien sollte man dann einfach Online bestellen können die man braucht. Gibt es ja genug Online shops für.

Östlichster Raketenflieger Deutschlands.
Dirk

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Beitrag 7278904 [Alter Beitrag09. Dezember 2010 um 18:34]

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Also mit nem 27er für große Klassen wird das nix :-)

Der "T2" Schein ist ja nix anderes als ein "KL4" Schein, nur halt beschränkt.
Die Herstellung steht wieder auf einem ganz anderen Blatt und bedarf einer extra Ausbildung / Prüfung.

Und auch das verändern eines Treibers fällt schon unter Herstellen.
Wobei es immer so ein schmaler grad zwischen Herstellen und Verwenden ist.
Für manche Pyros ist ja schon das "E-Zünder in die Stoppine stecken" = herstellen.
(Fällt in meinen Augen unter das verwenden...)

Gruß Dirk


osmadie

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osmadie

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Beitrag 7278911 [Alter Beitrag10. Dezember 2010 um 00:12]

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Wenn man sich die Lehrgänge z.B. bei der BG Chemie anschaut, dann steht da immer schon im Titel, ob es ein Lehrgang für das "Verwenden" oder für den "Umgang" ist, wobei die Lehrgänge für den Umgang stets das Verwenden ausschließen...

Somit ist die Pyrotechniker- oder Feuerwerker-Ausbildung eher vergleichbar mit dem bisherigen T2-Schein, bei dem das Verwenden von Stoffen und Gegenständen vermittelt wird.

Die Lehrgänge für den "Umgang" haben da schon einen anderen Schwerpunkt, nämlich alles was mit Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen zu tun hat. Und das ist, was uns derzeit fehlt.

Die Frage, was wir herstellen möchten, muss natürlich auch beantwortet werden. Für mich gehören dazu:
- Antriebsladungen
- Anzündladungen
- Treibladungen (Stufentrennung, Fallschirmauswurf)
- Signal-Ladungen (Licht oder Rauch für die Bahnverfolgung)

Was ich klar ausschließen würde, sind Sprengstoffe. Wir brauchen doch bestimmt keine Not-Zerlegerladung, oder seht Ihr das anders? Das besondere ist allerdings, das per Gesetz Raketen-Treibladungen mit Sprengstoffen gleichgestellt werden, somit bleibt hier die Frage offen, ob man laut Gesetz Raketentreibstoffe ohne Sprengstoffe (Oberbegriff für beide: "Explosivstoffe") haben kann.

Das mit dem Verändern eines Satzes kann aber auch unter den Begriff "Verwenden" fallen, wenn z.B. ein Delay nach Vorschrift angepasst wird.
Wenn allerdings das Befestigen eines Elektrozünders an einer Stoppine bereits als Herstellung bezeichnet wird, dann können wir nahezu alle Feuerwerker verklagen, die mit elektrischen Systemen zünden, denn die haben alle in der Regel keine Herstell-Genehmigung. Wenn solch ein Unfug behauptet wird, müssen wir sofort widersprechen. Es muss klar sein, dass sowas unter das Verwenden fällt - nicht dass sich diese Unsicherheit noch in den Behörden verbreitet...

Zur Frage, wie so ein Schein aussieht: Wie ein ganz normaler T2-Schein nach §27 SprengG, nur das beim Umgang nichts ausgeschlossen wird. Und die Auflagen sind wieder vom Bearbeiter abhängig. Der eine möchte was zur Lagerung festlegen, der andere fordert ab einer gewissen Herstellmenge nicht geschlossene Räume...

Gruß
Oliver


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