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CharlyMai

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CharlyMai

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Beitrag 120777 [Alter Beitrag16. Mai 2007 um 17:58]

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Info von Ernst:

Ernst Maurer hat mich heute morgen auf der Arbeit angerufen, und mir mittgeteilt, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig ist.

Diese Gültigkeit sein in einer SprengVerordung festgehalten. Den § dazu werde ich die Tage noch raussuchen,
wenn nicht jemand von euch da schneller ist.

Diese Information kommt aus einem Gespräch von Ernst Maurer mit dem zuständigem Sachbearbeiter vom Gewerbeaufsichtsamt.

Also ... wer die Zeit hat, sollte den Antrag bei der für ihn (ihr?) zuständigen Behörde stellen, und nicht bis sechs (6) Wochen vor Lehrgangsbeginn warten, denn dann könnte es zu spät sein .-)

Nicht vergessen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird 2 mal gebaucht ... 1) zur Teilnahme am Lehrgang und 2) zum Antrag des Scheines nach §27 SprengG

viele Grüße
Pierre

PS: Leider hatte ich den Tag über keine Zeit deshalb jetzt erst der Post ....

Geändert von CharlyMai am 16. Mai 2007 um 17:59


•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse

•Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen.

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Andreas Jörg

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Beitrag 120845 [Alter Beitrag17. Mai 2007 um 13:29]

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@CharlyMai: Aber ich muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur einmal beantragen, oder? Oder benötige ich 2 Originale, so las sich das nämlich? Konntest du zufällig schon in Erfahrung bringen, wie viel die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet?

Es ist so wie es ist, denn wenn es nicht so wäre, könnten wir nicht Fragen, warum es so ist, wie es ist.
icepic

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Beitrag 120857 [Alter Beitrag17. Mai 2007 um 14:46]

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Zitat:
Original geschrieben von Andreas Jörg

Oder benötige ich 2 Originale, so las sich das nämlich? Konntest du zufällig schon in Erfahrung bringen, wie viel die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet?



Also es wird nur ein Orginal benötigt. Beim Lehrgang wird nur überprüft ob, die Bescheinigung vorlag und man kann sie dann wieder mitnehmen zum Beantragen der Erlaubnis.
Die Kosten sind leider nicht einheitlich, denn die Kostenverordnung lässt da einen gewissen Spielraum.
Ich hab damals so etwa 70 Euro für die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezahlt. Und der Schein dann nochmals 75 Euro.

Uli

Die Frage ob man den "neusten" PC hat, beantwortet man sich, wenn man links neben der SPACE-Taste schaut !!!!
CharlyMai

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CharlyMai

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Beitrag 121157 [Alter Beitrag20. Mai 2007 um 16:37]

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Neues von (meiner?!) Behörde:

ich hatte am Freitag einen Termin am Freitag mit meiner Behörde.

Als ich im Büro zu meiner Ansprechpartenrin Frau XXX erschienen bin, staunte sie nicht schlecht als sie die Thor sah.

Nachdem ich ihr erklärt habe, was unser Hobby so beinhaltet, ihr einige Casings (BC80/BC125 und AT38mm Reihe) gezeigt habe war sie sofort "Feuer und Flamme".

Auch ein Gespräch für die Unbedenklichkeitsbescheinigung brachte einiges an Aufklärung:
1) Der Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann Jederzeit gestellt werden.
2) Das Ausstellen des ZEUGNISES ist Kostenpflichtig (in Hannover ca. 30Euro).
3) Der LEHRGANGSTRÄGER entscheidet wie lange das ZEUGNIS nach AUSSTELLUNG gültig ist (hier 12 Monate).
4) Bei Antragstellung der Erlaubnis nach §27 SprengG darf die letzte Überprüfung der Unbedenklichkeit nicht älter als 4 Wochen sein.
5) Die überprüfung der Unbedenklichkeit erfolgt nach erteilen der Erlaubnis alle 3 Jahre.

Was bedeutet das nun ?

Also ... Antrag auf Unbedenklichkeit stellen.
Zeugnis ausstellen lassen (und bezahlen).
Das Zeugnis mit der Unbedenklichkeit zum Lehrgang mitbringen (Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang)!
Nach (Bestandenem!) Lehrgang mit dem Lehrgangszeugnis den Antrag auf ausstellung der Erlaubnis.
Das Amt prüft nun intern noch einmal die Unbedenklichkeit, da letzte Überprüfung älter als 4 Wochen.
Der Antraggsteller bekommt davon nichts mit!
Anschliessend wird der Inhaber der Erlaubnis regelmäßig (Alle 3 Jahre..?!?) überprüft.

Das Bedeutet natürlich, dass nach der Antragsstellung auf die Erlaubnis noch einmal 4-6 Wochen ins Land gehen können da ja die (Kostenfreie!) Überprüfung noch einmal stattfindet.

So ist es zumindest bei der Landeshauptstadt Hannover im Fachbereich Recht und Ordnung/ Waffenbehörde / 32.43.4

viele Grüße
Pierre

PS: Mich würde einmal interresieren, wer von euch schon alles die Anmeldung zum Lehrgang bei Ernst Maurer abgegeben hat ?



Geändert von CharlyMai am 20. Mai 2007 um 16:38


•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
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morning

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Beitrag 121161 [Alter Beitrag20. Mai 2007 um 17:18]

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Servus,

ich hab mir für Freitag nen Tag Urlaub genommen um dann mal zum Amt zu gehen und den
Antrag für die Unbedenklichkeitsbescheinigung abzugeben.
Das Formular konnte ich mir schon auf deren website downloaden, nennt sich
"Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für
Sport- und Böllerschützen" und hat entsprechend folgende Einleitung:

....zur Teilnahme am Lehrgang für
(Zutreffendes ankreuzen)

( ) Wiederladen von Patronen
( ) Vorderladerschießen
( ) Böllerschießen

Wie habt denn ihr das gehandhabt?
Noch'n Ankreutz-Kästchen für "den nichtgewerblichen Umgang mit Feststoffraketenantrieben der Klasse T2,
mit Feststoffraketenantrieben der Klasse RG mit mehr als 20 g Treibstoff,
Raketentreibladungen (Reloads) sowie Schwarzpulver
und Anzündungsmittel" dazu gemalt? big grin


Hab meine Anmeldung übrigens am Montag eingeworfen...

Grüße,
Morning
CharlyMai

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Beitrag 121163 [Alter Beitrag20. Mai 2007 um 17:31]

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Ich habe den Antrag soweit möglich ausgefüllt, und den Rest mit der freundlichen Dame ergänzt.

Bei dem Feld "Besitz Waffenbesitzkarte" habe ich ein "NEIN" angekreuzt.
Bei dem Feld Jagd- oder Schießsportlichen Vereinigung habe ich meinen Verein angegeben (DERA)

Angaben zum Lehrgang:
Lehrgangsträger : Ernst Maurer nebst Adresse (möchte ich hier nicht posten)
Lehrgangbeginn : sollte bekannt sein *fg*

Vielleicht nimmst Du noch den Flyer "wie funktioniert eine Modellrakete" mit, wo auch die URL von diesem Forum veröffentlicht ist :Flyer

Ich hatte ja noch einiges an Exponaten dabei, aber ich weiss auch nicht in wie weit dein Amt schon einmal eine derartige Erlaubnis ausgestellt hat.

viele Grüße
Pierre

Geändert von CharlyMai am 20. Mai 2007 um 17:32


•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
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Beitrag 121173 [Alter Beitrag20. Mai 2007 um 20:51]

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Hallo Pierre,

ich habe meine Anmeldung gestern in den Briefkasten gesteckt. Um die Bescheinigung werde ich mich in der nächsten Woche mal kümmern.

mfg

Holger

Meine Bilder können gerne privat genutzt werden, jedoch sollte eine Namensnennung und info an mich erfolgen!
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Beitrag 121292 [Alter Beitrag22. Mai 2007 um 08:43]

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Zitat:


( ) Wiederladen von Patronen
( ) Vorderladerschießen
( ) Böllerschießen

Wie habt denn ihr das gehandhabt?
Noch'n Ankreutz-Kästchen für "den nichtgewerblichen Umgang mit Feststoffraketenantrieben der Klasse T2,
mit Feststoffraketenantrieben der Klasse RG mit mehr als 20 g Treibstoff,
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und Anzündungsmittel" dazu gemalt? big grin




So ähnlich: Ich habe ein Anschreiben beigelegt, auf dem ich mein Anliegen erläutert habe. Das war dann kein Problem mehr. Die Formulare sehen wohl überall so aus.

Louis

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Neil

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Beitrag 121294 [Alter Beitrag22. Mai 2007 um 09:10]

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Hi,

das Formular kenne ich auch. Die nette Dame vom Amt war auch mit meinem Anliegen etwas überfordert weil ich der Erste war. Ich habe aber in den Unterrichtsakten eine Passage gehabt die den Wortlaut des Antrages entsprach. Einfach mit ihr telefoniert, die Seite kopiert, ausgeschnitten und eingeklebt. Dann war es kein Problem mehr.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


holger_t

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Beitrag 121350 [Alter Beitrag22. Mai 2007 um 21:05]

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Hallo,

ich war gestern beim Ordnungsamt und habe dem netten Herrn die Lehrgandsanmeldung vorgelegt und er meinte kein Problem. Heute war die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Briefkastenund hat 30 € gekostet.
Ich hoffe ihr habt da auch nicht so viele Probleme.

Gruß
Holger bounce

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