Oliver Arend
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Auszug aus den Informationen 05/2017 der Bundeskommission Modellflug des DAeC: Zitat: Nach einem gemeinsamen Gespräch DAeC/DMFV mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Luftfahrtbundesamt bleiben alle Beteiligten in engem Kontakt um kurzfristig eine Online-Lösung für den Kenntnisnachweis auf die Beine zu stellen. Was durch die Verbände nicht verhindert werden konnte, dieser Kenntnisnachweis wird wie in der Verordnung vorgesehen 25,00 € kosten.
Wir bitten alle betroffenen Modellfliegerinnen und Modellflieger noch um etwas Geduld und sind optimistisch im Lauf des Mai eine gemeinsame Lösung präsentieren zu können.
Oliver
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Lschreyer
Grand Master of Rocketry
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Danke für die Info! Wer kassiert die 25 Euro? Die Csu?
Always keep the pointy side up!
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Oliver Arend
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Das ist auch noch nicht raus ...
Oliver
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Trevize
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Die sind zweckgebunden für die Instandhaltung der Luftstraßen...
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AchimO
Poseidon
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Wollen wir hoffen, dass für die zugehörige Software nicht noch eine Europa-weite Ausschreibung gemacht werden muss, sonst kann das dauern.
Die Gebühren gehen natürlich locker für die Server, deren Wartung, die Software usw. drauf. Da kann man noch froh sein, dass man dort nicht kostendeckend arbeiten muss.
Ich habe eine Bekannte, die in der Finanzverwaltung Software erstellt und wartet. Sie hat mir vor einer Weile stolz berichtet, dass sie Kurse in Assembler für die IBM 360/370 Architektur macht. Assembler! Und Systeme bzw. Emulation von Systemen, deren Architektur über 50 Jahre alt ist!
Bei solch zukunftsweisenden Arbeitsmethoden erübrigt sich jede Kostenrechnung und jeder Kommentar.
Gruß Achim
laminare necesse est!
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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RalfB
Grand Master of Rocketry
Moderator
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Hi,
teilt Ihr meinen Standpunkt, das ein §27 Erlaubnisinhaber seinen Kenntnisnachweis durch bestehen der Prüfung erbracht hat?
Gruß Ralf
#Don’t Look Up
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Prefect123
Epoxy-Meister
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Ich sehe das zwar genauso, aber zumindest die Bundesluffahrtbehörde weiss das nicht. Die wissen bezüglich der Kenntnisnachweise gar nichts, das wäre ja schließlich Landessache. Zitat: Original geschrieben von RalfB
Hi,
teilt Ihr meinen Standpunkt, das ein §27 Erlaubnisinhaber seinen Kenntnisnachweis durch bestehen der Prüfung erbracht hat?
Gruß Ralf
----- TRA L3 TAP-Member Erste Regel der Fehlersuche: Verschwende keine Zeit, hole einen groesseren Hammer. Bei Facebook fehlt unter dem Eingabefeld “Was machst du gerade?” noch ein weiteres für: “Und was solltest Du eigentlich machen?”.
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DKE150
Anzündhilfe
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Hi, ich halte die Novellierung der LuftVO insgesamt auch für nicht gerade toll. Immerhin ist es aber gelungen, drastische Einschränkungen für uns zu vermeiden. Wichtig ist in Zukunft die europäische Harmonisierung, bzw. da dann ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen. Es nutzt halt nichts, wir uns natürlich an die Verordnung halten müssen. Dass eine Erlaubnis nach §27 da irgendwie anerkannt wird glaube ich persönlich wirklich nicht, da formal(!) das eine Sprengstoffrecht, und das andere reines Luftrecht ist (auch wenn in der Realität bei den Raketen die Trennung so nicht existiert. Aber in der Realität weiss wohl eh jeder langjährige Flieger schon ganz genau in was er/sie da nun "eingewiesen" werden soll!). In der LuftVO steht ja genau aufgelistet drin, welche Kenntnisnachweise "gelten". Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz inkl. erfolgter Prüfung ist nicht dabei. Es soll ja aber für uns Modellflieger auch eh keine Prüfung, sondern nur eine Einweisung, nötig sein. Das werden wir alle schon hinbekommen! Viele Grüsse, Dominik
Geändert von DKE150 am 03. Mai 2017 um 17:28
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Lschreyer
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Ich frage mich auch, was für Kenntnisse uns da online nahe gebracht werden sollen. Dass man über Flugplätze und sensible Bereiche nicht fliegen und nicht in die Nähe von Flugzeugen darf? Ein Beilageblatt hätte es da auch getan, hat dieselbe nichtssagende Wirkung. Und wie erkennen aufpassende Rentner nun, ob ich einen Kenntnisnachweis erbracht habe oder nicht? Wenn sie die Behörden in Gang setzen wollen wegen eines Fliegers >100m müssen sie doch erkennen können ob es sich lohnt?
Always keep the pointy side up!
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AchimO
Poseidon
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Ich vermute mal, dass es um das gehen wird, was in der sogenannten "Drohnenverordnung" steht, also z. B.:
- wo man starten darf und wo nicht; Menschenansammlungen, Flugplätze, Behörden, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Atomreaktoren - Einschränkungen bzgl. Gewichten - Einschränkungen bzgl. Foto- und Video-Aufnahmen - Kennzeichnungspflicht - Kollisionsvermeidung, also Verhalten bzgl. Sichtflug usw.
Nachdem man mal beschlossen hat, dass es einen Führerschein geben soll (das war ja die erklärte Absicht, um den "Drohnen-Wildwuchs" einzudämmen), wird man das schon noch mit Inhalt füllen.
Aufpassenden Rentnern bringt das nicht viel, aber die Polizei könnte jederzeit sich die Führerscheine zeigen lassen, Kennzeichnungen kontrollieren, usw.
Und vor allem: Hierzulande hat ja die Versicherungslobby großen Einfluss. Denen fällt es dann leichter, grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen mit dem Ergebnis, eine Zahlung abzulehnen.
Achim
laminare necesse est!
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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