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nic

Drechsel-Lehrling

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Beitrag 12570 [Alter Beitrag12. April 2002 um 19:29]

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Das ist natürlich eine Idee...
Werde mich da mal umhöhren
Nic
Rainer

Grand Master of Rocketry

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Beitrag 12580 [Alter Beitrag12. April 2002 um 22:47]

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Pudels Kern....
Leute.....
ruhe
habt Ihr eigentlich nur §§ im Kopf ?
wink big grin
das fällt mir allmählich HIER sehr auf.
Wenn ich Jura studieren möchte, dann gehe
ich zur Uni. fg
Ich ahne es schon:
gleich kommen sie.....
Mit FREUNDLICHEM Gruß
Rainer
P.S. müsst Ihr hier Alles nur in §§ packen??
habt Ihr keinen Spaß mehr an Zisch und Weg-HOch?
---Man kan auch wirklich alles kaputt theoretisieren-- geil
wa???. Boah ey.!!!!---
(jetzt kloppen sie alle auf mich ein, oder ignorieren mich.
Macht nix..
Dickes Fell, aber unbestechlich.
Tom

Grand Master of Rocketry


Administrator

Tom

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Beitrag 12587 [Alter Beitrag13. April 2002 um 10:32]

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Zitat:
Original geschrieben von DR380

Leute.....
ruhe
habt Ihr eigentlich nur §§ im Kopf ?
wink big grin
das fällt mir allmählich HIER sehr auf.




Hallo DR 380,

ist doch gut wenn wenigstens ein paar sich gedanken um die §§§ machen. Davon profitieren dann diejenigen, die nicht nachlesen...

Im T1 Bereich ist das ohne viel §§ ja noch zu regeln, aber wenn mal T2, Austiegsgenehmigung etc. dazukommt, dann macht es sehr wohl Sinn zu wissen was man darf , und was nicht...

ps: Warum sollten wir Dich ignorieren ?
Ich denke mal wir wissen mittlerweile schon wie Du es meinst wink Man bekommt langsam ein Gefühl dafür smile Mir sind Leute lieber die sagen was sie denken, statts hintenrum zu reden...

Also: Weiterposten ! king

Tom
michael_igel

Anzündhilfe

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Beitrag 43283 , T2 Schein für Zündscheibe von Micor Hybrid [Alter Beitrag30. Januar 2004 um 21:04]

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Hallo Leute,

Hab mal eine Frage :

Ich bau gerade mit einem Kollegen zusammen einen MH und zum Zünden würden
wir gerne Festraketentreibstoff verwenden, da dies empfohlen wird (rene caldera).
Jetzt würde uns interessieren ob wir dafür einen Schein oder ähnliches brauchen ??
FabianH

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FabianH

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Beitrag 43285 [Alter Beitrag30. Januar 2004 um 21:22]

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schwarzpulver ect. ist AUF JEDEN FALL T2-Schein pflichtig!
J.Boegel

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J.Boegel

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Beitrag 43303 [Alter Beitrag31. Januar 2004 um 16:40]

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Moin zusammen,



Zitat:

Zitat vom Igel:

Ich bau gerade mit einem Kollegen zusammen einen MH und zum Zünden würden
wir gerne Festraketentreibstoff verwenden, da dies empfohlen wird (rene caldera).
Jetzt würde uns interessieren ob wir dafür einen Schein oder ähnliches brauchen ??





Aber sicher!!

Mal Grundlegend: Alles was mit Schwarzpulver oder sonstigen "Sprengstoffen" zutun hat fällt in den Bereich des Srengstoffgesetzes.
Das gibts auch Online: http://www.omikron-online.de/cyberchem/gesetze/spreng-g/spreng-g.htm

Da steht auch gleich am Anfang:

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für den Umgang und Verkehr mit, sowie die Beförderung und Einfuhr von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen (Stoffe), die durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe), soweit sie zur Verwendung als Sprengstoffe, Treibstoffe, Zündstoffe , pyrotechnische Sätze oder zu deren Herstellung bestimmt sind..... und so weiter.

Somit währen wir im sog. T2-Bereich.


ABER:

In §27 steht ja: ....Umgang, Verkehr und Beförderung... und nix von Umbau, Herstellung, Gewinnung od.dergleichen.

Ergo: Auch mit T2 Schein fällt das "Ausschlachten" eines Rak.-Motors flach um an das Treibmittel zugelangen.

So sieht das mal offiziel aus.

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
michael_igel

Anzündhilfe

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Beitrag 43345 , Testlauf am Boden [Alter Beitrag01. Februar 2004 um 11:55]

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Grüße,

Wo ist der Unterschied zwischen T1 und T2

bzw. wie bekommt man solche Scheine ??
und was kosten die?

und wisst ihr sind die gestzlichen Bestimmungen betreffend Sprengstoffen in Österreich
gleich oder gibt es unterschiede ??
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 43356 [Alter Beitrag01. Februar 2004 um 15:36]

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T1 ist die Kurzform für Pyrotechnische Gegenstände für Technische Zwecke der Klasse 1 (PT1), also bis 20 g Treibmittel. T2 ist das gleiche, nur größer. Für T1 musst Du 18 Jahre alt sein, brauchst aber keinen Schein. Zu T2 und der Erlangung einer entspr. Genehmigung gibts mehr als genug Infos hier im Forum, einfach mal suchen.

Explosivstoffe werden in Österreich m.W. etwas laxer gehandhabt - ein Kommilitone hat mir bspw. erzählt er habe ohne weiteres Schwarzpulver kaufen können, Modellraketen haben es jedoch etwas schwieriger (Luftrecht).

Oliver
Ralf B.

Anzündhilfe

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Beitrag 43945 , Start eines T1 von einer Wasserrakete=T1? [Alter Beitrag19. Februar 2004 um 10:23]

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Hallo,
als Forum-Neuling möchte ich mich kurz vorstellen.

Ich bin seit einem Jahr vom Raketen Virus befallen.
Den Sommer über habe ich einige Raketen mit wasserantrieb gebaut und auch mit Erfolg geflogen.
Da Winter und Wasser nicht so gut zusammen passen sind jetzt Pyrotechnische Raketen im T1 bereich mein neuster Versuch meine Familie in den Wahnsinn zu treiben.

Meine Überlegungen gehen dahin, eine Rakete ähnlich der Nikesmoke mit einer Digitalkamera auszustatten. Bis auf die Finnen ist sie auch schon gebaut.

Da da Wasserraketen mit einem Volumen von ca. 2000 ml + 60 Bar Lustdruck die Leistung eines G oder H Motors erreichen müßte, währe es doch ein idealer Booster für meine Rakete.
Als Körper bastele ich gerade an einem Glasfasertank, der den Druck aushält.

Ist eine solch Kombination, also T1 Motor von einer Wasserrakete aus gestartet nun T1 oder T2?

Es wäre nett wenn ihr mir eure Ansicht dazu mitteilen könntet.

Gruß Ralf
J.Boegel

Seelsorger


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J.Boegel

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Beitrag 43954 [Alter Beitrag19. Februar 2004 um 18:07]

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@ Ralf:


Zitat:
Ist eine solch Kombination, also T1 Motor von einer Wasserrakete aus gestartet nun T1 oder T2?



Da man ja keine Raketenmotoren im Sinne des § 27 stuft ist das T1 Bereich.

Aber: Laß es am Besten bleiben, gerade bei Stufen antrieben gibt es einen Haufen Störfaktoren...auf der Aktion liegt kein Segen, echt net.

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
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