Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Sprengstoffgesetz (SprengG)
Dieses Gesetz gilt für den Umgang und Verkehr mit, sowie die Beförderung und Einfuhr von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen (Stoffe), die durch
eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe)...
Omikron bietet zudem ein breites Spektrum an Chemikalien, die allerdings nur bei entsprechender Sachkunde versendet werden.
» http://www.omikron-online.de/cyberchem/gesetze/spreng-g/spreng-g.htm
Pyro Partner - Gesetze
Die Seite enthält umfangreiche Informationen allgemeiner Natur und zur Geschichte und Struktur der Sprengstoffgesetze. Zudem finden sich viele Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften zum Thema Sprengstoff.
» http://pyro-partner.de/feuerwerk/fwrk_gesetze.shtm
SprengG (D)
Der alles bestimmende Faktor bei unserem Hobby - das SprenG. Eine Onlinequelle zum Nachschlagen ist immer gut,
auch wenn man das SprengG im T2-Lehrgang behandelt hat.
» http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html